Datenschutzerklärung

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Bei Fragen zum Datenschutz:
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datenschutz.bw@spd.de

1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die Art, den Umfang und den Zweck der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in puncto Datenschutz haben.

2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

Datenschutz

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Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. 

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Auskunft, Sperrung, Löschung

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3. Datenschutzbeauftragter

Gesetzlich vorgeschriebener Datenschutzbeauftragter

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4. Datenerfassung auf unserer Website

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Hier finden Sie die Datenschutzklärung der GRÜN Software AG.

 

 

Links zu anderen Websites

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Software und Webhosting

Diese Webseite wurde mit dem WebSoziCMS realisiert. Gehostet wird sie auf dem Soziserver, einem Projekt von unaone imc services Markus Hagge aus Lübeck. Die Server befinden sich ausschließlich in Rechenzentren mit Standort in Deutschland.

SPD-Fraktion im Gemeinderat

Die SPD+FFR-Fraktion im Rottweiler Gemeinderat trifft sich reelmäßig jeden Montag um 18 Uhr in der 3. Etage des neuen Rathauses im großen Besprechungsraum.

 

 


 

 

 

SPD Gemeinderatswahl in Fragen und Antworten

1. Wofür steht Ihre Liste/Ihre Partei?
Die Liste der SPD steht für Rottweil als soziale und familienfreundliche Stadt, als Stadt auch für Ältere, als Stadt mit lebendigem Kulturleben, als Stadt, die den Sport fördert, in der Wohnraum bezahlbar ist, in der Gesundheitsversorgung gesichert ist, in der das Ehrenamt gestärkt wird und ein vielfältiges Leben frei von Diskriminierung und Rassismus möglich ist.

2. Welche drei Themen/ Projekte in Rottweil wollen Sie besonders voranbringen?
Zunächst gilt es, bezahlbaren Wohnraum für die wohnungssuchenden Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Dann muss das Bemühen um gebührenfreie Kitas auch auf Landesebene vorangetrieben werden. Schließlich ist es das Ziel, dass jede und jeder Einzelne sich in unserer Stadt unabhängig von seinem persönlichen oder wirtschaftlichen Hintergrund wohlfühlen kann.

3. Auf welche Stärken sollte sich Rottweil besinnen?
Rottweil hat schon oft die Fähigkeit gezeigt, Traditionsbewusstsein mit Anpassungen an moderne Zeiten zu kombinieren. Nur einseitig auf Althergebrachtem zu beharren kann ebenso in die Irre führen wie ein Nachlaufen hinter jeder glitzernder Modeerscheinung.

4. Brennendes Thema in Rottweil: Belebung der Innenstadt und Stärkung des Einzelhandels. Mit welchen konkreten Ideen und Ansätzen kann dies gelingen?
Belebung der Innenstadt kann nicht heißen, den automobilen Durchgangs- Park- und Suchverkehr zu fördern. Es sollte gelingen, den Parkierungsverkehr am Rande der Innenstadt auf dortigen Parkierungsflächen bzw. Parkhäusern aufzufangen, Besucher und Kunden des Einzelhandels mittels eines intelligenten Bussystems in die Innenstadt zu bringen und dort Einkaufen und Flanieren in angenehmem Ambiente zu ermöglichen.

5. Welche Lehren lassen sich aus dem Verkehrsversuch ziehen?
Die erste Lehre ist die Wirkung der Macht der Gewohnheit: Was in anderen Städten Jahre nach Einführung von Verkehrsveränderungen längst keine Diskussionen mehr hervorruft, hat wegen der Kürze des Verkehrsversuchs in Rottweil noch beträchtlichen Widerhall in der Öffentlichkeit erzeugt. Zweite Lehre ist, dass Veränderungen angepasst werden müssen an die Veränderungs-bereitschaft der Einwohner und Umlandbewohner, zu denen auch die Einzelhändler zu zählen sind. Drittens keimt das zarte Pflänzchen der Einsicht, wonach Bequemlichkeit im innerstädtischen Verkehr nicht das einzige Kriterium von Entscheidungen sein kann, durchaus langsam, so sehr Beschleunigung wünschenswert wäre.

6. Viele Bürger sind Politik-verdrossen – wie lässt sich dem entgegenwirken?
Bei dieser Fragen wird nach dem Ei des Kolumbus gefragt. Es gibt hier wohl keine Patentrezepte, die nicht schon versucht worden wären. Dennoch wäre Beitrag zur Stärkung des Miteinander in der Politik sicherlich Klarheit und Voraussehbarkeit in den Entscheidungen der politischen Gremien sowie Berücksichtigung der Veränderungsbereitschaft der Bevölkerung. Auch wäre die Einsicht der Leute wichtig, wonach nicht jede Unbill vom Einzelnen durch den Staat ferngehalten werden kann: Vollversorgungsmentalität steht hier gegen Verantwortung des Einzelnen für sein individuelles Wohlergehen. Beides muss austariert werden. Schließlich müsste dieses Austarieren von Standpunkten nicht nur im Bundestag, sondern durchaus auch in den Medien ohne die dort beobachtbare Zuspitzung, Vergröberung, und Schwarz-Weiß-Malerei unternommen werden.

7. Und ein Ausblick: Wir glauben, dass die Hängebrücke …
Wir glauben an die Hängebrücke erst dann, wenn ihr Bau begonnen wird.

 

Fragen der Umweltverbände

Fragen der Umweltverbände 

 

1. Energiebereich
Ein kommunaler Wärmeplan ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe, um das Handlungsfeld Wärme innerhalb der nachhaltigen Stadtentwicklung zu gestalten, so auch in Rottweil. Mögliche Handlungsspielräume beziehen sich auf den Bau von Solar-, Biogas-, Windkraft-, Geothermie- und Wasserkraftanlagen, wozu auch eine effektive Beratung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger mitgedacht werden muss.
Für die Rottweiler Innenstadt sind Wärmepumpen zumindest nach bisherigem Stand der Technik wegen Lärmentwicklung und Abstandanforderungen kaum zu verwenden. Hier ist die Lösung einen Nahwärmenetz, dessen erste bauliche Schritte jetzt in der Erweiterung einer bestehenden Wärmezentrale im Neuen Rathaus und der Verlegung von entsprechenden Leitungen im Bereich des Münsterplatzes, der Engelgasse, Pfarrgasse usw. zu sehen ist. Dass in der Innenstadt erweitert werden muss, liegt auf der Hand. Inwieweit industrielle Abwärme bei den Rottweiler Betrieben nutzbar gemacht werden könnte, müsste nach Aussagen der ENRW näher untersucht werden, ist aber bei der Zahl und Größe der Industriebetriebe in Rottweil möglicherweise wenig ergiebig. Da diese Betriebe sich in Privathand befinden, müsste auf jeden Fall über Anreize operiert werden.
Auf dem Weg ist in Rottweil das gesetzlich vorgeschriebene Solarkataster, mit dem die Möglichkeit des Baus von Solaranlagen auf den Dächern der Innenstadt abgeschätzt und in Einzelfallentscheidung sowie in Abstimmung mit den beteiligten Behörden, z.B. der unteren Denkmalschutzbehörde, ermöglicht werden. Entscheidungskriterien sind bei der historischen Innenstadt die Sichtachsen. Des weiteren müsste im Einzelfall geklärt werden, ob andere Kriterien, etwa Tragfähigkeit des Dachs für weitere Auflast, Brandschutz bei fehlenden Brandmauern in der Innenstadt, Stärke der vorhandenen Elekroleitungen und ähnliches Photovoltaik möglich machen. Mit der Planung bzw. Absichtserklärung, eine Photovoltaikanlage auf einem Dach in der Metzgergasse zu errichten, kommt bereits einen ersten Fall von Photovoltaik in der Innenstadt.
Für die Gemarkung Rottweil hat die Stadtverwaltung einen Kriterienkatalog für Freiflächenanlagen erstellt, der neben der Kriterienliste eine Potenzialkarte und einen Anhang mit ergänzenden Entscheidungsgrundlagen umfasst. Photovoltaik ist auf Rottweiler Gemarkung teils im Bau oder in Planung. Außerhalb der Innenstadt wäre zu wünschen, dass nicht nur auf städtischen Bauten, sondern auch auf gewerblichen genutzten Gebäuden Photovoltaik eingerichtet wird. Hier gibt es durchaus noch ungenutzte Möglichkeiten. Bei Neubaugebieten sind die Anlagen einen Selbstverständlichkeit. Bei Bestandsbauten würden finanzielle Anreize wirken.
Bei Windkraft gibt es bisher umrissene Standorte, die in Frage kommen können, sofern Windhöffigkeit, Geländekontur, Besitzverhältnisse sowie Abstand von der nächsten Bebauung dies zulassen. Konkrete Planung liegt hier nicht vor, wohl aber Interessenten. Es ist davon auszugehen, dass 2025 erste konkrete Schritte in Richtung Windkraft erfolgen werden. Die Stadt Rottweil hat die Absicht, einen Windbeirat zu gründen, der hier vorantreibend helfen kann.

Geothermie kommt in der Rottweiler Innenstadt auf Grund der geologischen Verhältnisse eher nicht in Frage.

Die Nutzung von Wasserkraft, etwa in Form eines Wasserkraftwerks, ist bei der Wasserführung des Neckar wenig ergiebig und stößt sich mit der EU-Forderung nach Durchgängigkeit der Flussläufe.
Biogas wird in einer Anlage in Hausen erzeugt. Die Möglichkeiten scheinen hier aber ausgereizt zu sein. Ob die Landwirtschaft weitere Biogasanlagen beliefern könnte ist ungewiss.

 

2. Mobilitätsbereich
Grundsätzlich muss versucht werden, den Autoverkehr in die Rottweiler Innenstadt zu mindern. Dazu sind für die Besucher und Kunden der Einzelhandelsgeschäfte Parkierungsmöglichkeiten am Rande der Innenstadt, z.B. Grosch'sche Wiese im Süden, vorzusehen, damit sie dann mit einem noch zu optimierenden Bussystem ins Zentrum gelangen können. Stadtteilparkhäuser/Möglichkeiten sind eine weitere Möglichkeit, die Autos der dortigen Bewohner unterzubringen, statt sie in den engen Gassen parken zu lassen.
Der ÖPNV wird nach den für die Landesgartenschau vorliegenden Planungen in Linien- 

führung, Streckenführung und Verlegung des Busbahnhofs optimiert und hat dies auch nötig. Ein Gedanke zur Förderung der Busbenutzung wäre u.E. die Einrichtung einer Shuttlestrecke zwischen Friedrichsplatz und Landratsamt im 15 Minutentakt und dies nicht nur für die Zeit des Baus des Parkhauses Mitte. Eine Verlängerung dieser Pendelstrecke bis zur Saline, wenn das Angebot angenommen würde, sollte angedacht werden. Mit der Reduzierung des Fahrpreises auf 1 Euro gibt es sicher Chancen, die Attraktivität des Bussystems zu steigern. Bei den Bussen wäre zu wünschen, dass die Ansage der Bushaltestellen vom Fahrer auch eingeschaltet wird und für Behinderte mit Hörproblemen eine optische Anzeige, wie sie in U-Bahnen oder Bussen der Großstädte üblich ist, vorgesehen wird. Ob ein Fahren in autonomen Bussen etwa vom Bahnhof zum Friedrichsplatz möglich ist, wie schon im Gemeinderat angefragt und so wie man es in Frankfurt auf einem abgesperrten Stück Weges entlang des Mains erleben kann, bleibt zweifelhaft, solange die bislang bei Autos eingebauten Systeme ihre Fehleranfälligkeit beibehalten. Erspart wird beim autonomen Bus nur der Fahrer. Eine Reduzierung des Autoverkehrs erreicht man dadurch nicht.
Care-sharing-Systeme, für deren Einrichtung der Bau von Ladestationen jetzt im Gemeinderat auf Kosten der Stadt beschlossen wurde, sind weitere Möglichkeiten, den Autoverkehr zu mindern. Ob Miet-E-Roller, wie sie jetzt ein Anbieter auch in Rottweil präsentiert, oder private E-Roller zur Minderung des Autoverkehrs beitragen werden, bleibt abzuwarten. Erste Erfahrungen in größeren Städten zeigen eher, dass nicht das Auto durch den Roller ersetzt wird, sondern ein zusätzliches Spaßgerät betrieben wird, das besonders in Großstädten zu Ärgernissen führt, wenn die Roller Gehwege versperren oder in Flüssen oder Wiesen landen. Die batteriebetriebenen Fortbewegungsmittel sind sicher dann für die Umwelt sinnvoll, wenn der Strommix einen hohen Anteil regenerativer Energie enthält. Andere Aspekte wie die Gewinnung von Rohstoffen für die Batterien/Akkus durch Kinderarbeit im Kongo für Kobalt oder Grundwasserabsenkung in Südamerika durch Lithiumförderung zum Schaden der dortigen Landwirtschaft geben aber doch zu denken, solange der technische Fortschritt keine anderen Möglichkeiten bietet.

Der ländliche Raum ist in Bezug auf den ÖPNV deutlich gegenüber größeren Städten benachteiligt. Ein Busanschluss etwa der Rottweiler Teilorte im Halbstundentakt ist ohne Zuschüsse für unsere Kommune nicht wirtschaftlich leistbar. Städte wie z.B. Konstanz, die das Defizit ihres hervorragenden Bussystems durch den Überschuss aus der Fähre Staad-Meersburg decken können, ist Rottweil verwehrt. Bleibt also noch der Anrufbus als nicht immer unproblematische Lösung, will man für einen Theaterbesuch o.ä. auf das eigene Auto verzichten.

 

3. Umwelt- und Klimaschutz

Dieser Bereich wiederholt zum Teil die Fragestellungen der ersten beiden Blöcke und ist dort bereits beantwortet. Unsere Fraktion hat in den gemeinderätlichen Diskussionen über die Ausweisung von Neubaugebieten stets darauf gedrungen, dass unnötiger Flächenverbrauch und damit Versiegelung vermieden und mehrgeschossige Wohnanlagen auch in den Teilorten vorgesehen werden müssen. Bei Wohnanlagen bietet sich der Anschluss an ein Nahwärmenetz und für Einzelbauten die Verpflichtung zu umweltschonendem Heizeinrichtungen, z.B. Wärmepumpen o.ä.
Minihäuser bzw. Tiny Houses sind nach unserer Meinung keine Lösung für die Reduzierung des Flächenverbrauchs bei Neubaugebieten.
Eine andere Möglichkeit der Reduzierung von Flächen durch Ausweisung von Neubaugebieten besteht in der Aufstellung eines Leerständekatasters, in dem die noch nicht bebauten Flächen innerorts erfasst werden. Mit der Aufstellung des Katatsters allein wird es aber nicht getan sein. Danach muss mit den Besitzern über die Gründe gesprochen werden, die diese daran hindern zu bauen oder die Grundstücke an Bauwillige zu veräußern. Da hier jedoch auch eine Reihe von akzeptablen Gründen eine Rolle spielen können wie z.B. Zurückhaltung wegen Vererbung an die Kinder bzw. Enkel oder noch nicht gefundene Lösungen bei Erbengemeinschaften, ist hier vorsichtig vorzugehen. Enteignungsgedanken wie sie OB Palmer in Tübingen schon einmal ins Gespräch brachte, sind eher öffentlichkeitswirksam als juristisch und politisch durchsetzbar.
Ebenso muss bei der Planung von Neubaugebieten die Einhaltung des Verschotterungsver- 
bots von Vorgärten vorgesehen werden, was dann aber auch nach der Fertigstellung der Neubauten zu kontrollieren ist, denn das Verbot existiert ja bereits.
Das Thema bezahlbarer Wohnraum ist von unserer Fraktion schon mehrfach mit dem örtlichen Mieterverein diskutiert worden. Leider hat sich sowohl der Bund als auch das Land in den letzten 15 Jahren aus der Förderung des sozialen Wohnungsbaus zurückgezogen, so dass zum einen die Möglichkeiten der Einwirkung auf die Mandatsträger in Land und Bund genutzt werden müssen, wieder eine durchschlagende Förderung des sozialen Wohnungsbaus ins Werk zu setzen. Private Investoren werden bei den momentanen Baupreisen kaum in diesen Sektor einzusteigen, wie die Statistiken zeigen. Die Stadtbau Rottweil muss angehalten werden, das für Rottweil finanzierbare zu unternehmen, insbesondere hinsichtlich der Verlängerung der Sozialbindungsfrist und der Senkung unnötig hoher Qualitätsstandards.
Zum anderen müsste von hohen Qualitätsstandards heruntergegangen werden, deren Beachtung zum großen Teil dadurch motiviert ist, dass die so errichteten Sozialbauten nach Ablauf der Sozialbindungsfrist dem Wohnungsmarkt frei zur Verfügung gestellt werden sollen und vom Standard her den anderen Bauten entsprechen sollen, um verkäuflich zu sein. Desweiteren sind kürzere Sozialbindungsfristen abzulehnen, dafür längere Fristen vorzusehen, weil sonst mehr Wohnungen aus der Sozialbindung herausfallen als neue Wohnungen gebaut werden, wie es bislang schon in den Statistiken ablesbar ist. Natürlich sollte die Stadt Rottweil selbst auf diesem Sektor stärker aktiv werden als bisher.

Die Pflicht zur Führung eines Katasters mit Ausgleichsflächen existiert bereits und wird auf der Ebene der unteren Naturschutzbehörde wahrgenommen. Deren Überwachung ist insoweit nichts neues. Dass die Ergebnisse der Überwachung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen sind, ist jetzt schon juristisch Stand der Dinge, wie man in § 14 m Abs. 4 UVPG nachlesen kann und muss nicht erst gefordertA werden.

Mit freundlichen Grüßen

 

(SPD – Fraktion )

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SPD Fraktion zur Kiga-Gebührenfreiheit

In all unseren Haushaltsreden und in sämtlichen Stellungnahmen zu Kindergartengebührenerhöhungen hat die SPD-Fraktion stets ihr Bedauern ausgedrückt, dass im Gegensatz zu den Schulen – und auch Universitäten- Kindergärten nicht gebührenfrei sind. Unsere Fraktion hat dies bedauert auch in der Zeit, in der die SPD in Baden-Württemberg in der Regierung war und kein solcher Versuch, wie er jetzt unternommen wird, sichtbar geworden war. Gebührenfreiheit der Kindergärten wäre ein weiterer Schritt auf dem Weg zu mehr sozialer Gerechtigkeit. Sie würde jenen Kindergartenjahren, die von allen Seiten als wichtige Vorstufe im Übergang zur Grundschulzeit angesehen werden, auch den entsprechenden Status verleihen, was z.B. im Hinblick auf Unterschiede im Sprachvermögen von Kindern mit Migrationshintergrund von Bedeutung wäre. Natürlich muss Taktung – gleich vollständige Gebührenfreiheit oder in Schritten -  und Finanzierung einer solchen Maßnahme erörtert werden, aber Rheinland-Pfalz zeigt, dass eine landesfinanzierte Gebührenfreiheit möglich ist. Der Einwand, hiervon profitierten dann auch die Reichen, die solche Gebühren gut schultern könnten, ist so alt wie schlecht: Zum einen wäre eine einkommensabhängige Gebührenfreiheit mit enormem Verwaltungsaufwand verbunden, zum anderen ist ein vergleichbarer Einwand schon in den 50er Jahren bei der Abschaffung des Schulgelds erhoben worden, das dann bei uns deswegen entfiel, weil jahrelang die damalige DDR ständig spöttisch auf die klassenunterschiedszementierenden Gebühren für die weiterführenden Schulen in der Bundesrepublik hinweisen konnte. Ebenso hat die Einführung der Lehrmittelfreiheit an unseren Schulen nicht selten das gleiche Argument getroffen und es wurde eine einkommensabhängige Differenzierung vorgeschlagen. Klügere Köpfe in Schulleitung, Stadtverwaltung und kommunalpolitischen Gremien haben dann zu Recht auf die diskriminierende Wirkung solcher Differenzierung hingewiesen. Auch die Abschaffung der Studiengebühren an Baden-Württembergischen Universitäten vor ca. 5 Jahren liefert ein weiteres Argument für die Beseitigung der Kindergartengebühren: Es ist ungerecht, Gebührenfreiheit im oberen Teil des Bildungssystems für eine privilegierte Gruppe der Bevölkerung herzustellen, aber im unteren Teil des Bildungssystems – und dazu gehört der Kindergarten mittlerweile -  der für alle da ist, die Hand aufzuhalten. Alsdann  wird der Gebührenfreiheit, die in unseren Augen ein stückweit mehr soziale Gerechtigkeit schaffen könnte, mit dem Argument begegnet, sie sei nicht finanzierbar. Rheinland-Pfalz beweist das Gegenteil. Also in Kürze: Landesfinanzierte Gebührenfreiheit unserer Kindergärten ist richtig, wichtig, finanzierbar und seit Jahren auf der Agenda der SPD-Gemeinderatsfraktion.