Neuer Familienpass

Fraktion

Die Rottweiler SPD-Gemeinderatsfraktion möchte,dass mehr bedürftige Familien in den Genuss des Familienpasses kommen. Bedürftige Familien gibt es mehr als bisher vom Rottweiler Familienpass profitieren.

Betr.: Änderung des Familienpass in einen Rottweil-Pass

Sehr geehrter Herr Engeser!

Der letzte wirtschaftliche Aufschwung ist beim Bürger so gut wie nicht angekommen. Die Stadt hat über die höheren Steuereinnahmen davon profitiert, der Bürger letztend-lich nicht. Jetzt redet bald jeder von der Finanzkrise bzw. Rezession und es werden schmerzliche Opfer erwartet. Es werden Konjunkturprogramme bzw. Konsumgutscheine gefordert um die Bürger bzw. Familien zu entlasten. Auch in unserer Stadt haben inzwischen immer mehr Menschen weniger verfügbares Einkommen.
Außerdem wird im Gemeinderat diskutiert, wie man junge Familien nach Rottweil bringen kann, um der demographischen Entwicklung entgegen zu wirken.

Die SPD-Fraktion beantragt deshalb, im Sinne unserer Leitbilder
„Soziale Stadt“ und „Familienfreundliche Stadt“, den Familienpass
in einen „Rottweil-Pass“ umzuwandeln und damit ein soziales,
kommunales Konjunkturprogramm aufzulegen, das die einkommens-
schwächeren Bürgerinnen und Bürger entlastet.

Die Richtlinien des „Rottweil-Pass“ sollen folgendermaßen lauten:

Einen Rottweil-Pass erhalten

·Familien, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende die in Rottweil ihren Hauptwohnsitz haben und die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in dauernder häuslicher Gemeinschaft leben, sofern das in den Richtlinien genannte Einkommen nicht überschritten wird.
·Familien, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende, die mit mindestens einem schwerbehinderten (mind. 50% GdB) und kindergeldberechtigten Kind in dauernder häuslicher Gemeinschaft leben, sofern das in den Richtlinien genannte Einkommen nicht überschritten wird. Bei einem schwerbehinderten Kind mit 100% GdB wird der Familienpass unabhängig vom Einkommen ausgestellt.

Einkommensgrenzen (jährlich):

Bruttoeinkommensgrenzen Alleinerziehende:

1 Erwachsener1 Kind 1 Erwachsener2 Kinder 1 Erwachsener3 Kinder Für jedes weitereKind 7000.-€
Bruttoeinkommen 23500.-€ 30500.-€ 37500.-€ ....

Bruttoeinkommensgrenzen Familien:

2 Erwachsene1 Kind 2 Erwachsene2 Kinder 2 Erwachsene3 Kinder Für jedes weitereKind 7000.-€
Bruttoeinkommen 30500.-€ 37500.-€ 44500.-€ ....

Beim Gesamteinkommen wird das Kindergeld nicht berücksichtigt.

Welche Vergünstigungen werden gewährt?

· Besuch im Aquasol und Freibad, sowie Veranstaltungen des Ferienzauber-Tagesprogramm für Kinder und Teilnahme an der Kinderstadt „Flottweil“.
Jedes kindergeldberechtigte Kind erhält Gutscheine im Wert von je 15 Euro für die oben genannten Leistungen.
Die Förderung von folgenden Leistungen liegt bei Familien, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehenden bis einschließlich 3 Kindern bei 40 %. Ab 4 Kindern (Familien oder Alleinerzeihende) liegt die Förderung bei 60 %.
Die Förderung bzw. Ermäßigung gilt nicht für Personen, die diese Kosten von einem öffentlichen Träger (z.B. Kreissozialamt, Jugendamt) erstattet bekommen.
·Teilnahme an Kursen der Volkshochschule:
Jedes kindergeldberechtigte Kind bis 18 Jahre erhält eine Ermäßigung von 40% bzw. 60%
·Besuch der städtischen Musikschule, der Bläserschule und der Stadtkapelle:
Die Inhaber des Familienpasses erhalten eine Ermäßigung von 40% bzw. 60 % der jeweiligen Kurs- und Unterrichtsgebühren.
·Städtische Museen (nicht Dominikanermuseum):
Die Inhaber des Familienpasses erhalten eine Ermäßigung von 40% bzw. 60 % des Eintrittsgeldes.
·Besuch von Kindergärten:
Familienpassinhaber erhalten eine Ermäßigung von 40% bzw. 60 % des Elternbeitrages.

Für die Kinder des Weilers Hochwald gilt die Regelung nach Satz 1 auch beim Besuch eines Kindergartens und der Musikschule in der Gemeinde Dunningen.
Für Kinder, die den Waldorf-Kindergarten in Rottweil-Göllsdorf besuchen, werden auf Antrag 40 % bzw. 60 % des Beitrages erstattet, die beim Besuch eines städtischen bzw. kirchlichen Kindergartens angefallen wären.
·Besuch vom Kinderhort:
Familienpassinhaber, die ihre Kinder im Grundschulalter an den Hort der Eichendorff-Schule schicken, erhalten eine Ermäßigung von 40% bzw. 60 % des Elternbeitrages. Dies gilt nicht für Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen (St. Michael).
·Verlässliche Grundschule:
Familienpassinhaber erhalten eine Ermäßigung von 40% bzw. 60 % des Elternbeitrages.
·Stadtranderholung:
Familienpassinhaber erhalten eine Ermäßigung von 40% bzw. 60% des vom jeweiligen Träger festgesetzten Elternbeitrages.

Mit der Bitte um Unterstützung und Beschlussfassung
und freundlichen Grüßen

Winfried Wössner, Fraktionssprecher

Veröffentlicht am 26.01.2009

SPD-Fraktion im Gemeinderat

Die SPD+FFR-Fraktion im Rottweiler Gemeinderat trifft diesen Montag nicht.

 

 


 

 

 

Counter

Besucher:41537
Heute:41
Online:1

SPD Fraktion zur Kiga-Gebührenfreiheit

In all unseren Haushaltsreden und in sämtlichen Stellungnahmen zu Kindergartengebührenerhöhungen hat die SPD-Fraktion stets ihr Bedauern ausgedrückt, dass im Gegensatz zu den Schulen – und auch Universitäten- Kindergärten nicht gebührenfrei sind. Unsere Fraktion hat dies bedauert auch in der Zeit, in der die SPD in Baden-Württemberg in der Regierung war und kein solcher Versuch, wie er jetzt unternommen wird, sichtbar geworden war. Gebührenfreiheit der Kindergärten wäre ein weiterer Schritt auf dem Weg zu mehr sozialer Gerechtigkeit. Sie würde jenen Kindergartenjahren, die von allen Seiten als wichtige Vorstufe im Übergang zur Grundschulzeit angesehen werden, auch den entsprechenden Status verleihen, was z.B. im Hinblick auf Unterschiede im Sprachvermögen von Kindern mit Migrationshintergrund von Bedeutung wäre. Natürlich muss Taktung – gleich vollständige Gebührenfreiheit oder in Schritten -  und Finanzierung einer solchen Maßnahme erörtert werden, aber Rheinland-Pfalz zeigt, dass eine landesfinanzierte Gebührenfreiheit möglich ist. Der Einwand, hiervon profitierten dann auch die Reichen, die solche Gebühren gut schultern könnten, ist so alt wie schlecht: Zum einen wäre eine einkommensabhängige Gebührenfreiheit mit enormem Verwaltungsaufwand verbunden, zum anderen ist ein vergleichbarer Einwand schon in den 50er Jahren bei der Abschaffung des Schulgelds erhoben worden, das dann bei uns deswegen entfiel, weil jahrelang die damalige DDR ständig spöttisch auf die klassenunterschiedszementierenden Gebühren für die weiterführenden Schulen in der Bundesrepublik hinweisen konnte. Ebenso hat die Einführung der Lehrmittelfreiheit an unseren Schulen nicht selten das gleiche Argument getroffen und es wurde eine einkommensabhängige Differenzierung vorgeschlagen. Klügere Köpfe in Schulleitung, Stadtverwaltung und kommunalpolitischen Gremien haben dann zu Recht auf die diskriminierende Wirkung solcher Differenzierung hingewiesen. Auch die Abschaffung der Studiengebühren an Baden-Württembergischen Universitäten vor ca. 5 Jahren liefert ein weiteres Argument für die Beseitigung der Kindergartengebühren: Es ist ungerecht, Gebührenfreiheit im oberen Teil des Bildungssystems für eine privilegierte Gruppe der Bevölkerung herzustellen, aber im unteren Teil des Bildungssystems – und dazu gehört der Kindergarten mittlerweile -  der für alle da ist, die Hand aufzuhalten. Alsdann  wird der Gebührenfreiheit, die in unseren Augen ein stückweit mehr soziale Gerechtigkeit schaffen könnte, mit dem Argument begegnet, sie sei nicht finanzierbar. Rheinland-Pfalz beweist das Gegenteil. Also in Kürze: Landesfinanzierte Gebührenfreiheit unserer Kindergärten ist richtig, wichtig, finanzierbar und seit Jahren auf der Agenda der SPD-Gemeinderatsfraktion.